Die Unterzeichneten, die durch das Vertrauen der deutschen Bischöfe als Theologen in die Kommission für Fragen der Glaubens- und Sittenlehre der Deutschen Bischofskonferenz berufen worden sind, fühlen sich gedrängt, den deutschen Bischöfen folgende Erwägungen zu unterbreiten. Unsere Überlegungen betreffen die Notwendigkeit einer eindringlichen Überprüfung und differenzierten Betrachtung des Zölibatsgesetzes der lateinischen Kirche für Deutschland und die Weltkirche in ganzen (weil beide Gesichtspunkte nicht gänzlich voneinander getrennt werden können). Ob man diese erneute Prüfung "Diskussion" nennen will oder nicht, ist ein sekundäres, terminologisches Problem. Über die Frage, wie diese Überprüfung angestellt werden könnte, soll im folgenden noch einiges gesagt werden (vgl. bes. V).
I
Die dringliche Forderung nach einer solchen Überprüfung präjudiziert in keiner Weise eine Entscheidung darüber, was als Ergebnis resultieren soll oder faktisch herauskommt. Diese Petition ist keine Forderung von Gegnern des priesterlichen Zölibats. Die Unterzeichneten haben sich bis jetzt auch gar nicht zu einer gemeinsamen Ansicht darüber verständigt, was sie über die Sachfrage selbst im einzelnen meinen. Aber sie sind alle davon überzeugt, dass eine solche Überprüfung auf hoher und höchster kirchlicher Ebene angebracht, ja notwendig ist, Nur dazu soll im folgenden etwas gesagt werden, nicht aber schon zum konkreten Inhalt einer solchen "Diskussion" selbst. Die Unterzeichner bitten die deutschen Bischöfe, die hier unternommenen Überlegungen in keiner Weise als eine Bekämpfung des Zölibats selber misszuverstehen. Wir sind davon überzeugt, dass die frei gewählte Ehelosigkeit in Sinne von Mt 19 nicht nur eine sinnvolle Möglichkeit christlicher Existenz darstellt, die für die Kirche als Zeichen ihres eschatologischen Charakters zu jeder Zeit unabdingbar ist, sondern dass es auch gute theologische Gründe für die Verbindung von frei gewählter Ehelosigkeit und priesterlichem Amt gibt, weil dieses Amt seinen Träger eben endgültig und umfassend in den Dienst Christi und seiner Kirche nimmt. In diesem Sinne bejahen wir, was jüngst in dem "Schreiben der deutschen Bischöfe über das priesterliche Amt" zum Zölibat gesagt wurde (vgl. Nr. 45,4.Absatz; Nr. 53,2.Absatz).
Und in diesem Sinne sind wir auch davon überzeugt, dass unbeschadet des Ausgangs der Diskussion das ehelose Priestertum eine wesentliche Form des Priestertums in der lateinischen Kirche bleiben wird. Es ist darüber hinaus klar, dass in unserer Kirche für den Weltklerus - im Unterschied zur protestantischen Praxis - auch im psychologischen und gesellschaftlich-öffentlichen Bewusstsein ein eheloses Priestertum als echte und reale Möglichkeit bestehen bleiben muss, wobei das ehelose Leben durchaus als Verpflichtung auch der Kirche gegenüber übernommen wird. Es unterliegt auch keinem Zweifel, dass die schon geweihten Priester selbstverständlich nicht einfach generell und durch eine neue, möglicherweise modifizierte Gesetzgebung, wie immer sie ausfallen sollte, aus ihrem Versprechen bei der Weihe entlassen werden könnten. Im Prinzip bleibt der einmal frei übernommene Zölibat verbindlich und kann nicht in eine Verpflichtung auf Widerruf umgewandelt werden. Von diesen Gründen her braucht eine echte Diskussion des Zölibatsgesetzes die Verwirrung in unseren Priesterseminaren nicht bis zur Unerträglichkeit zu steigern oder zur weitgehenden Suspendierung aller Entscheidungen bei jungen Menschen zu führen. Unsere Bitte ist also auch nicht einfachhin mit der Art der Erörterung oder der "Lösung" dieser Frage in Holland zu identifizieren, wenn auch die gemeinsame Not und die Dringlichkeit des Problems für die ganze Weltkirche nicht außer acht gelassen werden dürfen.
Die Fragerichtung der hier gemeinten Überprüfung geht folglich nur dahin, ob die bisherige Weise, in der die priesterliche Existenz realisiert wird, in der lateinischen Kirche die einzige Lebensform sein könne und bleiben müsse. Die öfter vorgetragenen Einwände gegen eine solche Überprüfung sind bekannt; Es könne konkret nur eine Form des priesterlichen Lebens geben; im Falle der Zulassung anderer Lebensformen sei zu erwarten, dass der ehelose Priester aussterben würde. Wir verkennen diese Gründe nicht. Wer aber von vornherein deswegen eine solche Klärung für überflüssig hält, scheint uns wenig Glauben an die Kraft dieser Empfehlung des Evangeliums und an die Gnade Gottes zu haben, von der er dann an anderer Stelle wieder behauptet, sie - also nicht das bloße "Gesetz" - wirke diese Gnadengabe Christi.
II
Eine solche Überprüfung kann stattfinden. – Es ist theologisch einfach nicht richtig, dass man in neuen geschichtlichen und gesellschaftlichen Situationen etwas nicht überprüfen und in diesem Sinne "diskutieren" könne, was einerseits ein menschliches Gesetz (Gebot der Ehelosigkeit) in der Kirche ist und was als eine anerkannte Wirklichkeit in einem anderen Bereich der Kirche als reale Übung besteht (vgl. die Ostkirchen). Das Gegenteil zu behaupten, wird durch kein ernsthaftes theologisches Argument gestützt. Wenn gesagt würde, der oberste Hirte der Kirche verbiete eine solche "Diskussion" und er habe dafür mindestens psychologisch sehr gute und darum auch schwerwiegende Gründe (weil nämlich eine weitere Diskussion den faktischen Willen zum Zölibat in der Kirche untergrabe), so ist zu dieser Argumentation mindestens folgendes zu sagen:
a) Bei der Stellung, die die kirchliche Lehre des II. Vatikanischen Konzils den Bischöfen zuweist, können die Bischöfe durch eine solche päpstliche Erklärung (sie einmal im obigen Sinne vorausgesetzt) nicht aus ihrer eigenen Verantwortung entlassen werden, diese Frage auch selbst und eigens neu zu überdenken; diese Verantwortung kann ihnen auch der Papst nicht abnehmen. Sie sind keine Beamte des Papstes oder lediglich Exekutoren des päpstlichen Willens, sondern als Kollegium (mit dem Nachfolger Petri) selbst Träger höchster Entscheidungsgewalt in der Kirche. Als solches Kollegium sind sie auch mindestens anzuhörende Ratgeber des Papstes (auch wo der Papst von seiner eigenen Primatialgewalt Gebrauch macht !) , selbst wenn ein solcher Rat ungern gehört würde (vgl. Paulus und Petrus: Gal 2). Um diese Aufgabe aber erfüllen zu können, müssen die Bischöfe unter sich und kollegial in eigener Initiative eine solche Frage prüfen. Wenn schon ein einfacher Untergebener Recht und Pflicht hat, sich zu fragen, ob er den ihn Übergeordneten nicht in wichtigen Dingen ungefragt Bedenken und Warnungen vortragen dürfe und müsse, um wieviel mehr gilt dies auch für die Bischöfe in der katholischen Kirche, auch gegenüber dem Papst. Und eben dies verlangt eine eigene Prüfung der Angelegenheit.
Es wäre viel besser gewesen, die verantwortlichen Amtsträger der Kirche hätten schon vor ein paar Jahren ernsthaft und genau die entstandene Situation geprüft. Dann wären die notwendigen Überlegungen wahrscheinlich in einer Atmosphäre verlaufen, die der Sache günstiger gewesen und nicht mit so viel Emotionen geladen worden wäre. Dies ändert aber nichts daran, dass die erwähnte Überprüfung heute noch dringender geworden ist.
b) Eine Diskussion ist bekanntermaßen schon in Gang, und es ist eine Tatsache, mit der hart und nüchtern zu rechnen ist, dass diese Auseinandersetzung weitergeht. Wenn sie nicht auf hoher und höchster Ebene fortgeführt wird, dann sicher auf den niedrigeren Stufen (ganz abgesehen von den Massenmedien). Wenn sie aber nur hier weitergeführt wird, dann ist zu erwarten, dass sie Formen annimmt, welche die Bischöfe vor äußerst schwierige Situationen stellen, die sie nicht leichten Herzens zulassen können, z. B. öffentliche Abstimmungen, die ihrer Autorität aufs höchste schaden; kollektiv sich äußernder Ungehorsam; Massenaustritte von Priestern aus ihrem priesterlichen Beruf usw. Es ist - wie schon das Beispiel Roboams im Alten Testament beweist - auch nicht wahr, dass jede Härte in der Aufrechterhaltung einer Position zum Sieg und jedes "Nachgeben" zum Untergang führt (vgl. l Kg 11 - 12). Diejenigen, welche entschieden für die bisherige Zölibatsgesetzgebung eintreten, hätten sich im Laufe der letzten Jahre in einem Geist des Mutes und des persönlichen Engagements auch durch praktisch überzeugende Argumente einsetzen sollen, also in einer "offensiven" Taktik. Stattdessen hat man sich doch weitgehend hinter dem "Gesetz" verschanzt, und ließ Regenten, Spirituale und andere an der konkreten Front kämpfen. Diese Situation kommt nun an den Tag und drängt unaufhaltsam nach einer genuinen Antwort.
III
Solche Erwägungen im Sinne einer Überprüfung müssen angestellt werden. - Es ist nicht wahr, dass in dieser Frage alles klar bzw. sicher sei und dass man nur mit Gottvertrauen und Mut an dem Bisherigen festhalten müsse. Man muss ehrlich zugeben, dass die Enzyklika "Sacerdotalis Coelibatus" vom 24. Juni 1967 über vieles nichts sagt, worüber hätte gesprochen werden müssen, und dass sie in manchem sogar hinter der Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils zurückbleibt (ganz abgesehen von der gewählten Sprachform, in der über diesen Sachverhalt die Rede ist). Auf jeden Fall ist sie höchst ineffizient geblieben und hat bei jungen Priestern eher den Eindruck erweckt, hier werde etwas verteidigt, was dann doch fallen werde, so wie es in manchen Rückzugsgefechten der amtlichen Kirche geschehen ist (vgl. z.B. nur die verschiedenen Phasen der Liturgiereform). Es ist sehr vieles genauer zu überlegen hinsichtlich psychologischer, soziologischer, rechtlicher, spiritueller, moralischer und theologischer Fragen und in Blick auf die häufig zu sehr übersehenen Probleme der konkreten Lebensform des heutigen ehelosen Priestertums (bis zu den Fragen über auch heute noch unwürdige Formen, unter denen sich die Dispens von der Zölibatsverpflichtung abspielt). Es ist auch nicht so, dass das ganze Problem des Priestermangels in Zusammenhang dieser Überlegungen keine Rolle zu spielen habe. Natürlich ist der Priestermangel nicht allein durch die Zölibatsverpflichtung bedingt, sondern hat auch viele andere und tiefer liegende Gründe. Es wäre aber dennoch falsch, daraus zu schließen, dass die beiden Dinge gar nichts miteinander zu tun hätten. Wenn ohne Modifizierung der Zölibatsgesetzgebung ein genügend großer Priesternachwuchs nicht zu gewinnen ist – und diese Frage ist auch für unser Land immer noch bedrohlich offen - , dann hat die Kirche einfach die Pflicht, eine gewisse Modifizierung vorzunehmen. Die Überzeugung, dass Gott auf jeden Fall genügend ehelose Priester durch seine Gnade zu allen Zeiten erwirken werde, ist eine gute und fromme Hoffnung, theologisch aber unbeweisbar und kann in diesen Überlegungen nicht der einzige, ausschlaggebende Gesichtspunkt bleiben. Gerade die jungen Priester, die noch einen großen Teil ihres priesterlichen Lebens und ein steigendes Ausmaß ihres Dienstes für die Kirche vor sich sehen, fragen sich angesichts dieses akuter werdenden Priestermangels, wie diese Lebensprobleme der Kirche und ihres eigenen Amtes in einigen Jahren noch gemeistert werden können, wenn sie selbst einmal größere Verantwortung übernehmen müssen. Für sie genügt der ideale Blick nach rückwärts nicht, auch wenn sie selbst an der von ihnen gewählten Lebensform festhalten.
Es ist auch dringend vor der Argumentation zu warnen, die Zahl der wirklichen Katholiken werde in Zukunft sehr rasch so klein sein, dass auch ein zahlenmäßig kleiner eheloser Klerus genügen werde. Wenn wir vielleicht auch aus den verschiedensten Gründen eine solche Entwicklung in etwa vorauszusehen haben, so darf so etwas dennoch nicht zum Grund eines resignierenden Defaitismus oder zu einer Ideologie des "kleinen Restes" gemacht worden. Die Kirche muss missionarische Kräfte zur Offensive haben, wo immer eine solche möglich ist. Die bisherige Zölibatsgesetzgebung kann jedenfalls nicht zum absoluten Fixpunkt der Überlegungen gemacht werden, nach dem sich alle anderen kirchlichen und pastoralen Erwägungen ausschließlich zu richten hätten. Wenn bei allen "schwersten Bedenken" selbst der Papst offenbar die Vorstellung der Weihe älterer verheirateter Männer ("viri probati") nicht von vornherein und schlechterdings als indiskutabel zurückweist (sie wird ja auch in einigen Fällen schon praktiziert), dann ist doch schon damit gesagt, dass neue Überlegungen die bisherige Zölibatsgesetzgebung und - praxis überprüfen können. Wir müssen auch – soweit wir unsere Theologiestudenten kennen - gestehen, sehr oft den Eindruck zu haben, dass die jetzige Regelung bei uns in einem nicht unerheblichen Ausmaß nicht bloß zu einer Schrumpfung der Zahl der Priesteramtskandidaten, sondern auch zu einer Senkung der Begabung, damit faktisch der Anforderungen und auch der Einsatzfähigkeit der künftig noch zur Verfügung stehenden Priester führt; dies gilt unbeschadet einer sehr kleinen Zahl hochbegabter Theologen, die nicht selten über ein Zweitstudium zu uns stoßen. Diejenigen, die ihrem Bischof versichern, sie hätten hinsichtlich der Übernahme des Zölibats keine Schwierigkeiten, haben dadurch noch längst nicht bewiesen, dass sie für die Weihe geeignet sind. Dabei bleibt auch die Frage noch offen, wie weit solche Erklärungen wirklich ohne innere Vorbehalte gegeben werden und von den Bischöfen ernst genommen werden können. Jüngste Erfahrungen belegen dies fast überall. Die gegebenen oder zu befürchtenden Abstimmungsergebnisse über den Zölibat unter den Alumnen veranlassen ihrerseits sehr ernste Bedenken. Die wirkliche Lage ist in den meisten Konvikten und Seminaren höchst alarmierend.
IV
Wo es sich um eine Sache handelt, die kein Dogma im strengen Sinne ist, hat auch ein kirchlicher Gesetzgeber die Pflicht, die Auswirkungen seiner Gesetzgebung (einschließlich des Festhaltens an einer solchen) gebührend mitzuberücksichtigen. Dabei muss zuerst an jene Auswirkungen gedacht werden, die einerseits voraussehbar sind und anderseits einen größeren Schaden (im Vergleich zum Guten seiner Absichten) bewirken. Dies gilt auch dann, wenn diese Auswirkungen "an sich" nicht zu sein brauchten und in gewisser Weise eine nicht sein sollende Reaktion derer darstellen, die von einem solchen "Gesetz" betroffen werden. Auch ein kirchlicher Gesetzgeber kann nicht bloß sagen: Unser "Gesetz" und unsere Absichten sind an und für sich inhaltlich gut, formal legitim und können nur gute Folgen haben, sofern dieses "Gesetz" (wie es sein sollte) beachtet wird. Jeder Gesetzgeber muss auch die faktischen Folgen seiner Anordnungen mitbedenken. Diese einfache, im ersten Augenblick abstrakt erscheinende, aber keineswegs nebensächliche Erwägung scheint nicht überall hinreichend angestellt zu werden. Wir haben diese Frage schon objektiv von seiten der Erfüllung des kirchlichen Auftrags und des Amtes her in den Blick gefasst (Vorrangigkeit des pastoralen Heilsdienstes, Priestermangel, qualitative Anforderungen an den Priester usf.). Dieses Problem ist aber auch von der Realisierbarkeit des ehelosen Lebens des heutigen jungen Priesters her zu bedenken (vgl. z.B. die Frage der häuslichen Versorgung - "Haushälterin"; Die zunehmende Vereinsamung und der Verlust echter "Anerkennung" bei vielen Priestern inmitten vieler Gemeinden; die Unsicherheit des Priesterbildes; die Entscheidungsschwäche und die psychische Labilität vieler junger Menschen, in der heutigen sexuell überreizten Gesellschaft ein "gesundes" eheloses Leben führen zu können usw.). Die dadurch im ganzen stark veränderte Situation ist für sich noch kein durchschlagendes Argument gegen das Zölibatsgesetz, verlangt aber eine sehr ernsthafte Überprüfung der Frage unter sehr vielen Gesichtspunkten.
V
1. Die Neuüberprüfung der Zölibatsfrage müsste von den deutschen Bischöfen zunächst unter sich geschehen. Selbstverständlich wären dabei Fachleute aus allen Gebieten heranzuziehen, die für eine wirkliche Klärung dieser Frage in Betracht kommen. Es ist auch nicht einzusehen, warum hierbei nicht unbefangene unmanipulierte und wirkliche Vertretungen der Priester und vor allem der jüngeren Geistlichen herangezogen werden könnten. In einem anderen Falle würde der Episkopat nur den Eindruck erwecken, er glaube gar nicht wirklich an die innere Kraft der evangelischen Empfehlung des ehelosen Lebens "um des Himmelreiches willen", sondern nur an die Macht einer formalen Autorität. Eine solche positive Bestandsaufnahme und Aufarbeitung des Problems muss auch deswegen stattfinden, weil die Sache des Zölibats selbst unter den Bedingungen der heutigen Öffentlichkeit und Gesellschaft - soweit dies nur geht - bei allem Wissen um sehr deutliche Grenzen dieses Bemühens verständlich und sinnvoll dargestellt werden muss. Er wird ein "Ärgernis" bleiben, aber dies entbindet nicht, ihn mit den besten Gründen werbend zu empfehlen, falls eine Überprüfung ernsthaft angestellt wird und zu positiven Ergebnissen kommen kann (vgl. auch oben Abschnitt l).
Wenn wir auch wissen, dass der Zölibat primär eine Frucht geistlicher Erfahrung ist, so müssen wir doch auch als Vertreter der theologischen Wissenschaft auf diese positive, klärende und unumgängliche Funktion einer Überprüfung aufmerksam machen.
2. Wir sind darüber hinaus auch der Überzeugung, dass der deutsche Episkopat bei Paul VI. für eine ernsthafte Überprüfung der Zölibatsgesetzgebung und seiner eigenen Erklärungen und Maßnahmen eintreten sollte. Dazu haben die Bischöfe das Recht und nach unserer Meinung in der heutigen Situation auch eine wirkliche Pflicht. Eine echte "Diskussion", die schon längst an die Stelle des öffentlichen Geredes hätte treten sollen, würde auch hier kein Präjudiz für eine negative Lösung der Frage bedeuten. Eine solche Überprüfung sollte nicht unter der Voraussetzung erfolgen, Kirche und Papst ständen einfach vor den Dilemma, den Zölibat "abzuschaffen" oder ohne jede Nuance an der bisherigen Gesetzgebung und Praxis festzuhalten. Dieses Dilemma besteht in dieser Form nicht. Wir sind der Überzeugung, dass diese Frage von Rom nur in einer wirklich echten und kollegialen Zusammenarbeit mit dem Episkopat der Welt geklärt werden kann. Jedes weitere Vorgehen nach Art der letzten Schritte gefährdet die effektive Autorität des kirchlichen Amtes (des Papstes und der Bischöfe) auf das äußerste. Wir bitten die deutschen Bischöfe angesichts der jüngsten Entwicklungen in dieser Frage um eine baldige Intervention in Rom. Die Erfahrungen, die man mit "Humanae vitae" und auch in dieser unserer Frage (gerade in den letzten 10 Tagen) bisher gemacht hat, zeigen, was sich ereignet und wie die Schwierigkeiten sich geradezu tragisch steigern, wenn diese Zusammenarbeit fehlt. Eine solche Meinung bestreitet oder beschränkt den päpstlichen Primat nicht. Sie ist nur die Anwendung des selbstverständlichen Satzes, dass auch der Papst bei seinen Entscheidungen die "apta media" zur Findung einer richtigen Entscheidung anwenden muss. In der heutigen Situation gehört eine solche Zusammenarbeit mit dem Weltepiskopat, die kein bloßes "Scheingefecht" ist, praktisch für solche Fragen wie die eben genannten, zu diesen "apta et - hodie necessaria - media".
Unsere Stellungnahme wird man vielleicht mit dem Urteil der Zwiespältigkeit oder gar der Widersprüchlichkeit belegen oder übergehen. Die tatsächlichen Schwierigkeiten liegen aber in der vielfach verwirrten objektiven Situation, die ein Ergebnis vieler Faktoren ist. Wir wollten uns dieser Lage stellen, ohne die Kraft und den Anspruch des Evangeliums zu übergehen. Wir haben den deutschen Bischöfen keine Vorschriften zumachen. Wir haben aber das Recht und die Pflicht, in dieser notvollen Situation den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund unseres Amtes als Theologen und unseres Auftrags als Consultoren in aller Ehrfurcht vor ihrem hohen und verantwortungsvollen Amt zu sagen, dass sie in der Zölibatsfrage eine neue Initiative ergreifen müssen und weder durch die bisherige Praxis der Kirche noch durch die Erklärungen des Papstes allein sich davon dispensiert halten dürfen.
9. Februar 1970
gez. Ludwig Berg, Mainz
gez. Alfons Deissler, Freiburg
ges. Richard Egenter, München
gez. Walter Kasper, Münster
gez. Karl Lehmann, Mainz
gez. Karl Rahner, Münster-München
gez. Joseph Ratzinger, Regensburg
gez. Rudolf Schnackenburg, Würzburg
gez. Otto Semmelroth, Frankfurt
Aus: Pipeline, Mitteilungsblatt des AKR
Jahrgang 46, Nummer 2, 19. Dezember 2010
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