Der Kölner Kardinal Meisner und Erzbischof von Köln hat dem Theologen David Berger aufgrund eines gestörten Vertrauensverhältnisses die Lehrbefugnis entzogen. Nach dieser Entscheidung darf Berger seine Tätigkeit als Religionslehrer im Schulfach katholische Religion nicht weiter ausüben.
Mit der Feststellung, Dr. Berger erwecke selbst den unwidersprochenen Anschein, in Lehre und Lebensführung nicht "mit den moralischen und gesetzlichen Normen der Kirche" übereinzustimmen, begründete Joachim Kardinal Meisner den Entzug der Lehrbefugnis für den Theologen und bekennenden Homosexuellen David Berger, der nach Niederlegung seiner Ämter in der Katholischen Kirche 2010 bis jetzt noch als Religionslehrer an einer öffentlichen Schule in der Erzdiözese Köln tätig war. Meisner stellte zum Vertrauensverlust in den katholischen Theologen weiter fest, Berger habe das für den Verkündigungsauftrag unverzichtbare Vertrauen des Bischofs zerstört und könne nicht mehr glaubwürdig im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen.
Der Theologe David Berger hatte im letzten Jahr großes Aufsehen erregt, als er plötzlich an die Öffentlichkeit trat, sich als Homosexueller bekannte und der Katholischen Kirche eine Doppelmoral vorwarf. (imprimatur berichtete darüber). Den Kirchenoberen warf Berger vor, die Homosexualität als Druckmittel einzusetzen, um diejenigen gefügig zu machen, die nicht so wollten wie diese.
Mit der Entziehung der Lehrbefugnis wird David Berger künftig keinen katholischen Religionsunterricht mehr erteilen können. Der Vorwurf des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, es werde ein erfahrener Theologe aus dem Haus geworfen, weil er sich den Anforderungen der Bigotterie verweigert und offen zu seiner Homosexualität bekannt habe, weist das Erzbistum entschieden zurück. Wie die Presseabteilung des Erzbistums Köln auf Nachfrage mitteilte, ist der Entzug der Lehrbefugnis ausschließlich durch das gestörte Vertrauensverhältnis zu David Berger begründet und bezieht sich nicht auf seine sexuelle Orientierung. Zur Frage, ob der Entzug der Lehrerlaubnis nicht bis zum Ende des Schuljahres hätte aufgeschoben werden können, erklärte das Erzbistum, der Erzbischof widerspräche sich dann im Grunde selbst: "Er hat kein Vertrauen mehr in den Träger seines Verkündigungsauftrags, deshalb kann er nicht noch drei Monate zuwarten. Das ist für die Schule nachteilig, aber in einer so grundlegenden Angelegenheit unvermeidlich."
Aufgrund der staatskirchenrechtlichen Regelungen hat der Entzug der Missio canonica zur Folge, dass der Betroffene – unbeschadet seiner sonstigen Lehrverpflichtungen – nicht mehr als Religionslehrer eingesetzt werden kann. (Medron)
Sagen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel!
Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus, drücken Sie auf den Knopf "Abschicken" und
schon hat uns Ihre Post erreicht.