Katholische Eucharistiefeiern auch ohne Priester


Die österreichische Pfarrerinitiative ruft angesichts fehlender Priester für die sonntägliche Eucharistiefeier in den Gemeinden zu „priesterlosen Eucharistiefeiern“ auf. Das hält der katholische Liturgiewissenschaftler und Theologe Prof. Dr. Franz Nikolasch für theologisch fundiert.

Zwar widersprächen solche „Eucharistiefeiern“ dem Kirchenrecht und würden auch vom österreichischen Episkopat als „offener Bruch mit dem katholischen Glauben“ betrachtet, doch lassen sich nach Meinung Nikolasch’s gewichtige theologische Gründe anführen, warum auch solche Gottesdienste als „Eucharistiefeiern“ anzusehen seien. Bei einer Veranstaltung des FORUMS XXIII am 16. Februar 2012 in St. Pölten verwies der Theologe in diesem Zusammenhang u.a. auf Aussagen des II. Vatikanischen Konzils zum „Abendmahl“ der Kirchen der Reformation.

Nach den Worten des Konzils besitzen diese Kirchen zwar nicht die „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“ des eucharistischen Mysteriums, weil dazu nach katholischer Auffassung die Leitung durch einen gültig geweihten Priester ausdrücklich erforderlich wäre. Mit dieser „Präzisierung“ – so Nikolasch – werde aber dem protestantischen „Abendmahl“ nicht die „Wirklichkeit der Eucharistie“ an sich, sondern allein deren „Vollständigkeit“ abgesprochen. Ihre „Wirklichkeit“ gründe sich darauf, dass die reformatorischen Kirchen in ihrem „Heiligen Abendmahl“ die „Gedächtnisfeier von Tod und Auferstehung Jesu begehen“. Und das sei entscheidend. Das Fehlen eines ordinierten Priesters bedeute nicht, „dass die Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums in der Feier des Heiligen Abendmahls nicht gegeben wäre“.

„Wo immer eine Gemeinschaft von Christen das Gedächtnis des Herrn, seines Todes und seiner Auferstehung in der Mahlfeier begeht, erfährt sie die lebendige Gegenwart des Herrn“, betonte Nikolasch.

Wenn schon allgemein das Wort Jesu gelte, „Wo zwei oder drei in meinem Namen hin versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“, dann sei das erst recht von der „eucharistischen Versammlung“ zu sagen. Wo eine Gemeinde sich in dieser Intention versammle, werde die Feier „auch Gnade in den Gläubigen bewirken und ihre Christus-Verbundenheit stärken“.

„Auch der Katholik darf also die protestantische Abendmahlfeier nicht als bloßes, unwirksames Zeichen betrachten“, zitierte Nikolasch aus dem „Lexikon für Theologie und Kirche“ und fügte hinzu: „Was von der Abendmahlfeier in den Kirchen der Reformation gesagt wird, muss auch von der Gemeinschaft katholischer Christen gelten, denen ein ordinierter Vorsteher der Mahlfeier verwehrt wird, die aber dennoch das Gedächtnis von Tod und Auferstehung des Herrn in einer Mahlfeier begehen.“ Die Conclusio des Theologen: „Von einer Kirchenleitung, für die nicht Machtdenken im Mittelpunkt steht, sondern das Heil der Gemeinden, ist zu erwarten, dass sie Gemeinden, denen ein ordinierter Vorsteher verwehrt ist, eine Eucharistiefeier ermöglicht, die zwar nicht die „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“ beinhaltet, aber dennoch Eucharistiefeier ist.“ Denn „entscheidend“ sei nicht „der Vorsteher, der im Namen der Gemeinde handelt und spricht“, sondern die zum Gedächtnis des Herrn versammelte Gemeinde. Nikolasch: „Wird ihr ein Vorsteher für diese Feier verwehrt, so ist ihr dennoch nicht die Gegenwart des Herrn in der Feier des Mahles verwehrt.“

Der inzwischen emeritierte Prof. Nikolasch war Vorstand des Instituts für Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg. Er war Mitarbeiter des nachkonziliaren Liturgierates sowie Mitglied der katholischen Liturgiekommission des deutschen Sprachraumes.

Aus: JA – Die neue Kirchenzeitung, 2012


© imprimatur Mai 2012
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