Frauen beim Konzil

Zufälliger Weise stoße ich auf eine Notiz zum Konzil von Laodicea 363. „Das Konzil befasste sich besonders damit, das Verhalten der Kirchenmitglieder zu regeln. Es legte seine Dekrete in Form schriftlicher Regeln in 59 oder 60 „Kanones“ nieder. Diese zielen beispielsweise auf (...)das Verbot der Ausübung des Priesterberufs durch Frauen“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Konzil_ von_Laodicea#cite_note-1)

Daraus lässt sich schließen, dass in den ersten Jahrhunderten Frauen durchaus in der Kirche priesterliche Ämter ausübten.

Nach dem verlorenen Krieg des oströmischen Kaisers Julian gegen die Perser sollte die Macht im Staat stabilisiert werden. Die Kirche wurde zur Staatskirche, und in Folge davon wurden die christlichen Priester zu römischen Beamten. Eine Frau als römische Beamtin war jedoch undenkbar und deshalb wurde sie auch als Priesterin untragbar.

„Entsprechend ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ergänzung des Mannes reichte die rechtliche Aktionssphäre der Frauen kaum über ihre Person heraus. Solange sie allein ihre eigenen Interessen vertraten, waren sie nur wenig eingeschränkt, jedoch unfähig, wenn sie für andere eintreten sollten. Daran änderten auch die Gesetzgebung der Kaiserzeit nichts, die die Geschäftsfähigkeit von Frauen verbesserte: Frauen hatten keinen Anteil an den officia, den öffentlichen Pflichten und Aufgaben. Sie durften daher kein politisches Amt innehaben und hatten weder aktives noch passives Wahlrecht.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Frauen_im_Alten_Rom#Priesterinnen)
So wurden dem Christentum heidnisches Recht und heidnische Menschensicht übergestülpt und die Kirche wurde in einem wesentlichen Punkt seiner Grundüberzeugungen beraubt. „Da gibt es nicht mehr Juden und Griechen, Sklaven und Freie, Mann und Frau, denn ihr alle seid einer in Christus. Gal 3,28).


© imprimatur November 2013
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