Norbert Scholl
Das Abendmahl Jesu, was die Kirchen daraus gemacht haben und wie die Zukunft aussehen könnte

Man mag zum christlichen Abendmahl stehen, wie man will – es ist eine in der gesamten Menschheitsgeschichte einmalige, geradezu geniale, göttliche „Erfindung“: Gemeinsames Essen und Trinken wird zur eigentlichen und zentralen Form des Gottes-Dienstes erhoben. Symbolträchtig werden das alltägliche, „gewöhnliche“ Brot verwendet, das Menschen zum Leben und zum Überleben brauchen, und Wein, der Freude ins Leben bringen kann. Leben vor Gott und für Gott soll nicht nur vom „Ernst des Lebens“, von der harten und Not wendenden Sicherung des Lebensunterhalts geprägt sein, sondern auch von Dankbarkeit und Freude.

Dienst und Hingabe

Gemeinsames Essen und Trinken begründet Lebensgemeinschaft. Es ist Sache von Menschen, die als Familie zusammengehören oder die als Freunde miteinander leben und füreinander einstehen wollen. Die Evangelien erzählen mehrmals davon, dass Jesus mit Menschen unterschiedlicher Schichten und Gruppierungen Mahl gehalten hat – mit seinen engsten Freunden und Vertrauten, mit Leuten, die ihm voll Misstrauen begegneten, mit Ausgestoßenen und Verachteten, mit Orientierung Suchenden und Outcasts. Jedermann und jedefrau war eingeladen. Jesus deutet das gemeinsame Mahlhalten als Gleichnis für die anbrechende neue Welt Gottes, von der niemand ausgeschlossen sein soll.

Kurz vor seinem Tod aß und trank er nochmals zusammen mit seinen engsten Freunden. Er sah darin ein Zeichen seiner über den Tod hinaus dauernden Gemeinschaft. Hier wird am dichtesten erkennbar, was auch die übrigen Mahlgemeinschaften aussagen wollten: Jesus teilt sich selbst mit - „Das ist mein Leib … das ist mein Blut“. Und wenn man dem Evangelisten Johannes glauben darf, wusch er zuvor wie ein Sklave seinen Freunden die Füße – ein weiteres Zeichen für die schon in seinen Mahlgemeinschaften angesagte Überwindung von Grenzen und für seine Hingabebereitschaft.

Nach seinem gewaltsamen Tod trafen sich alle, die bereit waren, seine Botschaft weiter zu tragen, regelmäßig in ihren Häusern zum „Brotbrechen“. Leiter oder Leiterinnen der ersten Gemeinden und Abendmahlsfeiern nennen sich nicht „hiereus“ (griech.=[Kult-/Opfer-]Priester), sondern „presbyter“ (Älteste), „episcopos“ (Aufseher, Hüter, Schützer) oder „diakonos“ (Diener). Darunter sind auch Frauen – Junia, Priska, Phöbe, Lydia. Eine eigene „Weihe“, eine „Priesterweihe“, gibt es für sie nicht. Paulus weiß nur von einer „Handauflegung“, dem (alttestamentlichen) Zeichen der Geistmitteilung, zu berichten. „Für eine sakral-mystische Grundlegung des Amtes in der Eucharistie (lassen sich) nirgends biblische Gründe finden“ (Edward Schillebeeckx).

Vom Dienst zur Herrschaft, vom Mahl zum Opfer

Aber es dauerte nur wenige Jahrzehnte, da wurde aus dem Mahl für alle ein Kult für wenige, aus der göttlichen „Erfindung“ eine menschliche Selbstdarstellung. Das Eigentliche, das Mahl, wurde in den Hintergrund gedrängt und überlagert von einem, bei festlichen Anlässen ins Pompöse gesteigerten Zeremoniell, jeweils geleitet von einer sich dafür allein bevollmächtigt haltenden Männerriege.

Die römischen Bischöfe übernehmen schrittweise die Funktion der heidnischen Oberpriester. Sie tragen deren Amtsinsignien: die Mitra, ein Kennzeichen persischer Fürsten, den Krummstab, das Herrschaftszeichen von Pharaonen und ägyptischen Gottheiten, und das Pectorale (Brustkreuz), das magischen Zwecken diente und von den Pharaonen getragen wurde. Sie nennen sich jetzt „sacerdos (publicus populi Romani“, dt. „Vollzieher einer heiligen Handlung“) und haben wie ihre heidnischen Vorgänger mittels eines genau reglementierten Kult- und Opferwesens für die Verbindung zwischen dem Gemeinwesen oder dem Einzelnen und der sakralen Sphäre sowie für die richtige Deutung der Götterzeichen Sorge zu tragen.

Auf kaiserlichen Befehl entstehen die ersten Kirchenbauten in Form von Basiliken. Das waren Bauwerke, die den Gerichts- und Marktgebäuden ähnlich sahen, aber auch dem Kult der vergöttlichten Kaiser dienten und insofern die Ablösung des Kaiserkultes durch einen Christuskult nahe legten. Der Altar war ursprünglich ein steinerner Tisch, später wurde er, in Anlehnung an den Felsen, auf den Christus seine Kirche erbaut hat, zu einem steinernen Block umgestaltet.

Bis in die Gegenwart hinein dauert dieser Prozess fort. Aus denen, „die arbeiten, leiten und mahnen“ (1 Thess 5,12), aus den „Hütern“ und „Ältesten“ des Anfangs sind ein „Heiliger Vater“ mit vielen Eminenzen, Exzellenzen, Prälaten 1. und 2. Klasse, wirklichen und geheimen geistlichen Räte, Monsignori, päpstlichen Thronassistenten, Protonotaren 1., 2., 3. und 4. Klasse, Hochwürdigste und Hochwürdige Herren geworden.

Die Kirchenbauten überboten sich an Kunstschätzen und Kostbarkeiten. Der Altar wurde durch einen Lettner oder (in der Ostkirche) durch eine Bilderwand, eine
Ikonostase, vom Volk getrennt und seinen Blicken entzogen. Für die Kulthandlung wurde eine dem Volk unverständliche Sprache verwendet. Das Kultpersonal drehte bei der „heiligen Handlung“ dem Volk den Rücken zu.

Das alles geschah - und geschieht noch immer -, obwohl „das Neue Testament … weder geweihte Personen, noch eigene
Kultorte, weder Opferhandlungen noch heilige Zeiten der Christen (kennt)“ (Rudolf Pesch).

Sühneopfer zur Satisfaktion eines erzürnten Gottes

Besonders gravierend wirkte sich auch die Deutungsverschiebung vom Mahl zum Sühneopfer aus. Durch ihre Sünden hätten die Menschen Gott „unendlich“ beleidigt. Eine „unendliche“ Beleidigung müsse jedoch „unendlich“ gesühnt werden. Dazu sei der Mensch als endliches Wesen nicht in der Lage. Also müsse Gott seinen „Sohn“ opfern, um diese Beleidigung wieder gutzumachen. Der „Sohn Gottes“ müsse „Satisfaktion“ leisten und durch seinen Tod am Kreuz stellvertretend für alle Menschen die geforderte Sühne bezahlen und so die verletzte Ehre Gottes und das zerbrochene Verhältnis zwischen Gott und Mensch wieder herstellen.

Wirkungsgeschichtlich gab diese „Satisfaktionslehre“ den Anlass zu höchst bedenklichen Auswüchsen, wie sie sich etwa in den vor allem im 14. und 15. Jahrhundert verbreitet auftretenden „Blutwundern“ äußerten (Bolsena, Neapel, Walldürn u.a.). In der Folge wurden „blutende“ Hostien häufig zum Vorwand für Judenverfolgungen genommen. Man warf den Juden vor, sie hätten in die Hostien gestochen und sie so zum Bluten gebracht.

Die heutige Theologie vertritt ziemlich einheitlich die Ansicht, dass Jesus seinem Tod keine Heilsfunktion beimaß. Das mit einiger Sicherheit auf ihn selbst zurückgehende Wort beim Abendmahl „Ich werde nicht mehr von der Frucht des Weinstocks trinken bis zu jenem Tag, an dem ich von neuem davon trinke im Reich Gottes“ (Mk 14,25) bringt lediglich sein festes Vertrauen zum Ausdruck, dass Gott ihn teilnehmen lassen wird bei der Aufrichtung seiner Heils-Herrschaft. „Jesu Kreuzestod ist nicht eine zwangsläufig geschuldete Sühneleistung zur Besänftigung eines zornigen Gottes, sondern eine aus Freiheit um der Liebe Gottes vollzogene Selbsthingabe“ (Wolfgang Huber). Das Kreuz ist der Abschied von einem falschen Gottesbild und einer verkehrten Gotteserwartung.

Zurück zu den Ursprüngen

Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Liturgie als „Höhepunkt“ kirchlichen Handelns und „Quelle“ ihrer Kraft bezeichnet. Höhepunkt - Kraftquelle? Die Praxis sieht anders aus. Die Zahlen für den Besuch der sonntäglichen Eucharistiefeiern in der katholischen Kirche pendeln sich bei 10 Prozent ein; Tendenz: weiter sinkend. Das Durchschnittsalter der Besucher dürfte bei 55+ liegen; Tendenz: weiter steigend. Offenbar können die Kirchenglieder mit dem erstarrten Ritual nichts mehr anfangen.

Die Kirchen, vor allem die katholische Kirche, sollten sich endlich auf die Ursprünge besinnen und zurückfinden zum Abendmahl als einer Mahlgemeinschaft der Getauften untereinander und zusammen mit dem in ihrer Mitte gegenwärtigen auferweckten Herrn. Dazu wären freilich auf Dauer einige weit greifende Änderungen erforderlich.

Recht auf die Eucharistie

Das Zweite Vatikanische Konzil erwartet, dass „alle Gläubigen zu der vollen bewussten und aktiven Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk … kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist.“ Die Gemeinden haben also ein Recht auf das
Abendmahl. Und die Kirchenleitungen sind verpflichtet, ihnen die Wahrnehmung dieses Rechtes zu ermöglichen. Sie müssen für eine ausreichende Zahl qualifizierter Gemeindeleiter Sorge tragen. Und wenn sie dazu nicht bereit sind, müssen die Gemeinden zur Selbsthilfe greifen. „Weil diese Pflicht im Wesen der Eucharistie selber wurzelt, ist sie ‚göttliches Recht' und überbietet im Konfliktfall das legitime Bestreben der Kirche nach einem zölibatären Seelsorgeklerus“ (Karl Rahner).

Nicht der Priester als einzelner feiert die Eucharistie und lässt die Gemeinde daran teilnehmen. Vielmehr feiert die Gemeinde als Ganze, und der Priester fungiert in ihr als ein vom Bischof dazu beauftragter und ordinierter Diener. Der Priester ist „Vollzugsorgan“, „Funktionär“ der Gemeinde.

Eucharistiefeier als Mahlgemeinschaft

Immer mehr Kirchenräume bleiben am Sonntag leer. Andere werden nur noch in den hinteren Bankreihen besetzt, wo sich die wenigen Gottesdienstbesucher niederlassen, um vom Altar möglichst weit entfernt zu sein. Für diese kleine Gemeinde bietet sich die Chance zu einer Tisch-Eucharistiefeier. Dazu könnte (im Pfarrsaal) ein entsprechend großes Tischquadrat aufgestellt werden mit Stühlen an den Außenseiten. Oder man lässt die Tische weg und setzt sich in Zweier- oder Dreierreihe im Kreis rund um den Leiter (oder die Leiterin) des Gottesdienstes. Der Leiter gibt Impulsgedanken zum Evangelium. Und dann sprechen alle darüber. Die Fürbitten kommen aus der Runde. Das Hochgebet wird abschnittsweise von einigen Teilnehmern vorgesprochen, nur die Einsetzungsworte sind dem Leiter/der Leiterin vorbehalten. Zur Kommunion geht die Hostienschale (oder ein einziges Fladenbrot) von Hand zu Hand. Dann macht auch der Kelch die Runde. Wer möchte, nimmt am Mahl im vollen Umfang teil.

Der Teilnehmer einer solchen Feier berichtet: „Vor Beginn der Feier füllte altslawische Kirchenmusik den Raum. Man spürte förmlich, wie eine Atmosphäre des Schweigens, des Öffnens, des Hörens, der Tiefe entstand weg vom geschäftigen Tun. Nach der Einstimmung begann die Liturgie mit einem Rundtanz. Im Pilgerschritt (2 Schritte vor, 1 zurück) zog die Gruppe singend siebenmal um den Außenkreis. Sie lebte sich förmlich in Text, Melodie und Rhythmus hinein. Die Gestaltung des anschließenden Gottesdienstes war nicht auffällig. Aber alles, was gesprochen wurde an heiligen Texten, an selbstformulierten Gedanken und Gebeten, fiel ganz tief hinein bzw. kam aus einer großen Tiefe. Es entstand eine Nähe und Offenheit, vor allem eine überwältigende Freude. Die Teilnehmer wurden (vom Sakrament) ‚ergriffen’. … Ein Mann war seit 20 Jahren der Kirche fern gewesen. Das, was sich an diesem Tag ereignet hatte, hatte ihn überzeugt“ (Guido Kreppold, Sakramente – leere Tradition
oder Lebenshilfe, in: Lebendige Seelsorge 3/1987,167).

Frauenordination und Zölibatspflicht

Mit „größtmöglicher Wahrscheinlichkeit (waren) in der christlichen Urzeit auch Frauen innerhalb des Gottesdienstes in vollem Umfang gleichberechtigt neben den Männern tätig“ (Hildegard Gollinger). Das wird vom Papst (wider besseres Wissen?) strikt geleugnet. An eine Ordination von Frauen (mit römischer Erlaubnis) ist deshalb in absehbarer Zeit nicht zu denken. Johannes Paul II. ließ einen entsprechenden Passus ins Kirchenrecht aufnehmen (CIC 1983, Can. 1024). Auch der von ihm herausgegebene „Katechismus der katholischen Kirche“ stellt lapidar fest, es sei „nicht möglich, Frauen zu weihen“ (Nr. 1577). Aber das kann kein Dogma sein. Die Forderung nach Aufhebung dieser starren, biblisch nicht begründbaren Verweigerungshaltung muss daher immer wieder erhoben werden.

Das Gleiche gilt auch für die Forderung nach Aufhebung der Zölibatspflicht für Priester.

Ordination des gesamten Leitungsteams der Gemeinde

Um dem (zum großen Teil selbst verschuldeten) Priestermangel und der daraus resultierenden Ausdünnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern zu begegnen, wäre an eine Ordination des gesamten Leitungsteams einer Gemeinde zu denken. Das hat Edward Schillebeeckx (Das kirchliche Amt, 1981, 199f.) schon vor Jahren vorgeschlagen. Er meint, dass die vielfältigen und immer mehr ausdifferenzierten pastoralen Aufgaben in einer Gemeinde heute und erst recht in Zukunft nur noch zu bewältigen sind von einem dafür ausgerüsteten amtlichen Leitungs- oder Begleitungsteam. „Dieses begrenzte ,pastorale Team’, von der Gemeinde gerufen oder angenommen ..., muss meines Erachtens ... eine ekklesiale ,ordinatio’ empfangen, und zwar, konkret, in einer liturgischen Feier der Gemeinde, die sie akzeptiert: unter Handauflegung des schon bestehenden Leitungsteams der eigenen Gemeinde und der Nachbargemeinden, unter betender Epiklese (Anrufung der Herabkunft des Geistes Gottes, N.S.) der ganzen Gemeinde....(Diese) Gemeindeleiter – ganz gleich, worin sie spezialisiert sind - können und dürfen aufgrund ihrer amtlichen ‚ordinatio’ oder Eingliederung in eine Kirchengemeinde letztlich (nach Umständen) alles tun, was für diese Gemeinde als ,ecclesia Christi’ nötig ist“ - die Leitung einer Eucharistiefeier eingeschlossen.

Eucharistiegemeinschaft unter Getauften

Die Eucharistie wurde im Laufe der Geschichte zu einem Macht- und Disziplinierungsinstrument missbraucht. Anstatt die Außenstehenden hereinzuholen, wurden sie ausgeschlossen. Anstatt alle Getauften zum Gedächtnismahl zu vereinen, wurden und werden konfessionelle Schranken errichtet, obwohl nach dem Stand der heutigen Theologie die Eucharistiegemeinschaft unter getauften Christen grundsätzlich möglich ist. „Eine Trennung am Tisch des Herrn kann … nicht mehr mit Differenzen in der Abendmahlslehre begründet werden“ (Karl Rahner 1986).

Auch der konservativste katholische Kirchenführer oder Theologe wird heute nicht mehr behaupten, beim evangelischen Abendmahl geschehe „nichts“, wenn der Pastor oder die Pastorin über Brot und Wein die Worte aus dem Einsetzungsbericht sprechen: „Das ist mein Leib - Das ist mein Blut“, und es werde daher beim evangelischen Abendmahl nichts anderes als normales Brot gegessen und normaler Wein getrunken. Man wählt auf katholischer Seite bewusst unklare Formulierungen wie diese: „Sicher ereignet sich bei der Abendmahlsfeier ,lebendige Gemeinschaft’ mit Christus. Trotzdem bestehen gegenüber dem protestantischen Abendmahl ... Vorbehalte“ (Schweizer Bischofskonferenz 1986). Geschieht in der katholischen Kirche bei der Eucharistiefeier nicht genau das gleiche – „lebendige Gemeinschaft mit Christus“? Was ereignet sich in der katholischen Eucharistiefeier „mehr“? Warum die „Vorbehalte“? Wie werden sie genau (biblisch) begründet?

Vielfach wird deswegen auch von katholischen Pfarrern die eucharistische Gastfreundschaft praktiziert. Das gilt auch für die volle Teilnahme am Abendmahl bei wiederverheirateten Geschiedenen.

Eine wahrhaft biblische Bekehrung

Es stimmt hoffnungsvoll, dass Papst Franziskus endlich eine Metanoia, eine Umkehr, eine wahrhaft biblische Bekehrung einzuleiten scheint – zurück zu den Wurzeln. Die Schlichtheit und Einfachheit, die er in seinem Lebensstil und auch bereits in einigen kultischen Handlungen zeigt (z.B. Fußwaschung am Gründonnerstag), könnte zu einer Kehrtwende führen – zurück zu den Ursprüngen. Die Zeichen der Zeit stehen auf Wende.


© imprimatur Dezember 2013
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