In den meisten Bistümern der Bundesrepublik gibt es eine Menge Konflikte. Je nach Typus des jeweiligen Bischofs werden diese Konflikte ignoriert, verdrängt oder auch mit einem „Gesprächsangebot“ beantwortet. Anlass zu Konflikten sind oft die Zusammenlegungen und Neuorganisation der Kirchengemeinden. Je weniger Pfarrer vorhanden sind, desto größer werden die Zuschnitte der Kirchengemeinden oder früherer Dekanate. Die Bistumszentralen sind personell aufgebläht und die Verwaltungsangestellten des Bistums, Priester und Laien, schwitzen über immer neuen Hochglanzbroschüren, die die Neuzuschnitte der Gebiete als sinnvoll oder geradezu als der heutigen Situation geschuldet, darstellen.
Die fertigen Konzepte werden den Gremien, meist formal demokratisch durch Wahlen zusammengesetzt, vorgelegt und diese „segnen“ die Neuzuschnitte ab. Werden die Mitglieder dieser Gremien vor Ort angesprochen, wie sie solchem Vorgehen zustimmen konnten, dann hört man oft: wir hatten ja gar keine andere Möglichkeit als zuzustimmen; denn die Vorlagen der Bistumszentrale standen nicht zur Diskussion oder wir wurden belehrt, dass wir ein Teil des Ganzen sind und keine Ausnahmen vom allgemeinen Vorgehen möglich ist.
Die Zahl der Sonntagsmessen wird so reduziert, dass die noch tätigen Priester diese der Zahl nach bewältigen können. Die Priesterpensionäre werden mobilisiert zum Messelesen und zum Auffüllen der Lücken. Dieser Personenkreis ist darüber nicht unglücklich, da es für sie eine sinnvolle Beschäftigung im Alter bleibt. Der Aspekt der Seelsorge an den einzelnen Wochentagen wird kaum thematisiert. Es bleibt genügend zu tun mit Taufen, Trauungen und Beerdigungen. Die noch verbleibenden aktiven Pfarrer sind nicht zu beneiden.
Die Pfarrsekretärinnen sind in ihren Arbeitszeiten ebenfalls weitgehend reduziert und so laufen manchmal in fünf Pfarrorten fünf Anrufbeantworter, die jeweils auf die anderen vier Beantworter verweisen. Am Ende bleibt es dabei: „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.
Laientheologen/innen und ihr Einsatz
Eigenartigerweise spielen die Laientheologinnen und Laientheologen in dieser Situation keine bestimmende Rolle. Sie sind es, die für Lebendigkeit im Gemeindeleben stehen. Sie organisieren Kinder- und Jugendgruppen, sie sind verantwortlich im Bereich der Sakramentenvorbereitung, werden aber nicht für fähig und geeignet gehalten, in der Leitung von Kirchengemeinden eingesetzt zu werden. Viele von ihnen sind geeignet, Gottesdienste vor Ort zu erhalten, sie werden aber von vielen Bischöfen abgelehnt. Die Angst sitzt den Bischöfen im Nacken, dass die Gemeinden erleben würden, dass „Wortgottesdienste mit oder ohne Kommunionausteilung“ viel erträglicher und erfreulicher sind als die Messen, die von oft überforderten Priestern geleitet sind. Da meist Gruppen aus den Gemeinden solche Wortgottesdienste vorbereiten und auch gestalten, sind die Inhalte und Aussagen sprachlich oft den Mitfeiernden näher und verständlicher in ihrer Aussage. Es scheint Konsens bei vielen Bischöfen, besonders auch bei den jüngeren, zu sein, dass es besser ist, am Sonntag Wortgottesdienste vor Ort zu verbieten, zugunsten der zentral angebotenen Messfeiern. Dabei nehmen Sie in Kauf, dass vor allem auch ältere Gottesdienstbesucher/innen zu Hause bleiben und ihre lebenslange Gottesdiensttradition aufgeben.
Beispiel Bistum Trier
Als ein Beispiel kann man das Bistum Trier beleuchten. Es ist ein Flächenbistum, in dem man die eben beschriebenen Vorgänge besonders deutlich sehen kann. Bischof Ackermann gehört zu denen, die auf „Gespräch“ setzen und meinen, sie könnten allein durch die Einführung dieses Begriffes die Diözesanen einlullen und auf Linie halten. Er glaubt wohl besonders originell zu sein, wenn er nicht einfach „Gespräche“ bistumsweit einführt, sondern das ganze Vorhaben „Synode im Bistum Trier“ nennt. Hochglanzbroschüren werden in großer Zahl unter die Katholiken gebracht und einige ihm nahestehende Klaqueure werden nicht müde, dieses großzügige Angebot ihres Bischofs zu preisen.
In einer Broschüre des Bischofs heißt es:
„Liebe Mitchristen, am 29. Juni 2012 habe ich in meiner Predigt zum
Hochfest der Apostel Petrus und Paulus eine Diözesansynode für das
Bistum Trier angekündigt. ….
Da die letzte Synode in unserem Bistum mehr als ein halbes Jahrhundert zurück
liegt, betreten wir mit diesem Vorhaben Neuland
. ..
Nicht alle Themen, die Sie bewegen, können in einer Diözesansynode
behandelt oder gar zu einem abschließenden Ergebnis geführt werden.
Unsere Synode kann aber auch an brisanten gesamtkirchlichen Themen nicht vorbei
gehen. Dazu gehören insbesondere die Diskussion um den Zugang der Frauen
zu kirchlichen Ämtern, der Umgang der Kirche mit Wiederverheiratet-Geschiedenen
in arbeitsrechtlicher und pastoraler Hinsicht sowie die Positionen der Kirche
zur Sexualität des Menschen. Diese Themen stecken voller Spannungen und
sind verbunden mit hohen Erwartungen. Dem wollen wir anlässlich der Synode
in thematischen Foren Raum geben, zu denen wir offen einladen werden.“
Der Zeitplan der Synode sieht so aus:
Januar bis Dezember 2013: Vorbereitung
13. und 14. Dezember 2013: Erste Vollversammlung
Frühjahr 2014: 2. Vollversammlung
Herbst 2014: 3. Vollversammlung
Frühjahr 2015: 4. Vollversammlung
Abschlussversammlung und Umsetzung der in Kraft gesetzten Ergebnisse: der Zeitpunkt
ist noch nicht festlegbar.
Im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Trier heißt es:
„Die Synode soll nach den Strukturveränderungen im Bistum eine intensive
Vergewisserung über die Inhalte des christlichen Glaubens und über
den Auftrag der Kirche im Bistum Trier anregen und Richtungsentscheidungen für
die Seelsorge im Bistum treffen“
Damit ist alle Diskussion über einseitig beschlossene „Strukturveränderungen“ im Bistum von den Beratungen ausgeklammert und auch keine Veränderung möglich oder vorgesehen.
In Artikel 10 der Ordnung der Synode in § 1 und 2 wird klar gestellt:
„Vorbehalt aufgrund von Fragen der Glaubens- und Sittenlehre
Erklärt der Bischof, dass er einer Vorlage aus Gründen der verbindlichen
Glaubens- und Sittenlehre der Kirche nicht zustimmen kann, so ist zu dieser
Vorlage eine Beschlussfassung der Vollversammlung der Synode nicht möglich.
Eine erneute Verweisung der Sachfrage an die zuständige Sachkommission
zur Erarbeitung einer neuen Vorlage ist damit nicht ausgeschlossen.
Vorbehalt aufgrund von Anordnungen
Enthält eine Vorlage Anordnungen, so ist eine Beschlussfassung in der Form
der Anordnung nicht möglich, wenn der Bischof erklärt, dass er zu
den vorgeschlagenen Anordnungen seine Zustimmung als alleiniger Gesetzgeber
des Bistums nicht geben kann“.
Im Rückblick auf die „Würzburger Synode“ der deutschen Bistümer, die von 1971 bis 1975 tagte, kann man von einer lebendigen Auseinandersetzung sprechen, aber an den Vorbehalten, die auch dort den Bischöfen zugestanden waren, ist die Synode, wenn nicht gescheitert, dann doch bedeutungslos geblieben.
Auf diese Würzburger Synode ist auch im Hinblick auf die Trierer Synode hingewiesen worden, allerdings ohne eine Bewertung.
In einem Vorbereitungsgebet zur Synode heißt es:
„Lass die Synode eine Versammlung des offenen Wortes und des
geschwisterlichen Miteinanders sein.
Miteinander sind wir unterwegs.
Miteinander wollen wir hören,
was der Geist uns sagt.
Miteinander wollen wir Zeichen und Werkzeug deiner Frohen Botschaft sein.“
Hoffentlich werden Begriffe wie „Geschwisterlichkeit“ und „Miteinander“ bei der Synode zwischen Leitung des Bistums und Teilnehmenden aus dem Bistum den Härtetest bestehen.
Bei einem Treffen der Diözesanversammlung der KirchenVolksBewegung in der Diözese Trier nahm der Synodensekretär Christian Heckmann vom Generalvikariat Trier teil. Herr Heckmann sieht die Synode in Übereinstimmung mit dem 2. Vatikanischen Konzil und der Würzburger Synode, deren Themen im Alltag der Kirche immer mehr in Vergessenheit geraten; dem soll die Diözesansynode nach dem Willen von Bischof Ackermann entgegengesetzt werden.
Die andere Sicht auf die Diözesansynode vertrat Arthur Bisalski, der
für die KAB Anfang des Jahres an der kritischen Stellungnahme der Verbände
mitgewirkt hatte. Er forderte, dass Themen wie Vertrauenskrise der Kirche, Austritte
und die immer geringer werdende Zahl der Gottesdienstbesucher thematisiert werden
sollten. Er hofft, dass es bei der Synode zu einem echten Dialog kommt. Denn
beim Gesprächsprozess der Deutschen Bischofskonferenz sei ein Dialog von
vielen Bischöfen erst gar nicht gewollt gewesen. Er forderte, dass vor
allem auch die kirchenkritischen Gruppen bei dieser Synode vertreten sein sollten.
In der Aussprache wurde die Priesterzentrierung bei der Gestaltung der Gemeinden
kritisiert. Da andere Formen der Gemeindeleitung überhaupt nicht zur Sprache
kämen, würde verhindert, dass Kirche wieder vor Ort vertreten sein
könnte. Dazu gehört auch der Komplex Geschiedene - Wiederverheiratete,
der Umgang mit der Homosexualität und die Fernstehenden.
Es geht um eine Kirche für die Menschen, für die Armen im Sinne Jesu,
ein Thema, das durch Papst Franziskus wieder in den Blick komme.
Letztendlich möchten Vertreter der KirchenVolksBewegung auf der Synode
vertreten sein.
Sie wollen dort ihre Themen wie Zölibat und Frauenordination angesprochen
wissen, selbst wenn eine Klärung nur in Rom erfolgen kann. Sie möchten
dem Bischof Mut machen, diese Fragen, die die Menschen beschäftigen, in
der Deutschen Bischofskonferenz anzusprechen und nach Rom zu tragen, so ein
Teilnehmer an dieser Zusammenkunft.
Und das liebe Geld
Was im Bistum Trier und anderswo ebenfalls bei allen „Gesprächen“ oder „Synoden“ ausgegliedert ist, ist das Ärgernis über die Alleinverwaltung von großen Vermögen durch den jeweiligen Bischof. In Limburg hat diese Tatsache mit dazu beigetragen, dass ein tiefer Riss zwischen dem Ortsbischof und den Gemeinden entstanden ist. Die veröffentlichte Meinung zeigt auf, wie ein Bischof, besonders jetzt bekannt in Limburg, selbstherrlich über Geld und Vermögenswerte verfügt, auch wenn das Kirchenrecht Grenzen setzt. Es werden im Kontrollgremium bestenfalls unkritische Katholiken eingesetzt, möglichst mit Ministrantenvergangenheit, die unkritisch die Anordnungen des Bischofs abnicken.
So wird auch im Bistum Trier, allerdings nicht in offiziellen Gremien, diskutiert, dass zwar der Diözesankirchensteuerrat über die Einnahmen und Ausgaben der Kirchensteuer berät und beschließt. Allein dem „Bischöflichen Stuhl“ sind 84 Millionen Euro zugeschrieben, dazu eine Unzahl von wertvollen Innenstadtimmoblien, der „Hohen Domkirche“ und wer kennt all diese Einrichtungen sind weitere Vermögenswerte zugeordnet, die durch den Diözesankirchensteuerrat nicht kontrolliert werden können. Allein dem Bischof steht es zu, diese Vermögenswerte zu verwalten und darüber zu verfügen. Werden die Synodalen dazu Auskunft verlangen? Und wird der Bischof bereit sein, diese Auskünfte zu geben und damit die Vermögenslage öffentlich zu machen? Oder ist das einer der „Vorbehalte“, die vom Bischof schon angekündigt wurden?
Die so oft beschworene „Gesprächskultur“ zwischen den Bischöfen und denen, die die Diözesankirchen ausmachen, erlahmt immer wieder in den unterschiedlichen „Machtpositionen“ derer, die hier zum Gespräch laden und die sich einladen lassen.
Zurück bleibt eine Erfahrung, die das Leben in der Kirche lähmt.
Ohne den neuen Papst jetzt auch hier zu bemühen muss doch festgestellt werden, dass von ihm ein mutmachendes Signal ausgeht, mehr als von jedem deutschen Bischof oder global auch von der Bischofskonferenz.
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