Überarbeitung der Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und Rahmenordnung Prävention abgeschlossen
„Präzisierung und Erleichterung für die Praxis“

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat auf seiner jüngsten Sitzung die „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sowie die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ verabschiedet. Sie sind überarbeitete Fortschreibungen der bisherigen Regelungen, die 2010 ad experimentum für drei Jahre in Kraft gesetzt worden waren.

„Mit der Überarbeitung kommen die deutschen Bischöfe ihrer Verantwortung und Achtsamkeit nach, die sie Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen schulden“, erklärt Bischof Dr. Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen. „Durch die Überarbeitung konnten die Dokumente präzisiert werden, was deren Handhabung in der Praxis erleichtert. Beide Dokumente berücksichtigen die in den zurückliegenden drei Jahren gesammelten Erfahrungen sowie Empfehlungen von inner- und außerkirchlichen Experten“, so Bischof Ackermann. In fünf Jahren werden Leitlinien und Rahmenordnung erneut einer Überprüfung unterzogen.

Die Fortschreibung der Leitlinien hat unter anderem folgende Änderungen zur Folge:

Die Fortschreibung der Rahmenordnung Prävention hat unter anderem folgende Änderungen zur Folge:

„Die bisher schon wirksam angewendeten Leitlinien und der intensive Prozess der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfahren durch die Fortschreibung noch einmal deutliche Verbesserungen und Ausweitungen in unserem Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Die überarbeiteten Dokumente, die weit über den katholischen Raum hinaus Anerkennung erfahren, zeigen, dass die katholische Kirche sich für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in ihren Institutionen verantwortlich weiß. Kirche will ein sicherer Lern- und Lebensraum sein“, erklärt Bischof Ackermann. „Uns Bischöfen liegt daran, dass die aktualisierten Dokumente nun möglichst zügig in die Praxis umgesetzt werden. Den diözesanen Präventionsbeauftragten bin ich dankbar, dass sie bei ihrem Jahrestreffen vor wenigen Tagen in Freiburg bereits die aus der Rahmenordnung Prävention resultierenden Fragestellungen und Ansätze für die praktische Präventionsarbeit erörtert und sich über das weitere Vorgehen verständigt haben“, so Bischof Ackermann.


© imprimatur Dezember 2013
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